Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Tennisschule Kunde

  1. Vertragsabschluss

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule Kunde, Inhaber: Franz Kunde (nachfolgend „Tennisschule“ genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.

Die Verbindlichkeit des Vertrages tritt mit der Unterschrift bzw. der Abgabe der Anmeldung in Kraft. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt durch die Unterschrift der Teilnehmer beziehungsweise, wenn diese minderjährig sind, deren Erziehungsberechtigter(n), sowie der Unterschrift der Tennisschule verbindlich zustande. Beim Zustandekommen eines Trainingsvertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages.

Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Die Wahl der Trainer ist der Tennisschule vorbehalten. Die Tennisschule bemüht sich aber, Ihren Wünschen bezüglich der Trainer nachzukommen.

Die Geschäftsbedingungen finden Sie als Anlage zu den Trainingsverträgen, sowie auf der Homepage zu finden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisclubs und kommerziellen Anlagen.

Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

  1. Training – Allgemein

Die Tennisschule bietet Gruppentraining, Mannschaftstraining sowie Einzeltraining an.

Das Gruppentraining wird mit einer Gruppenstärke von 3-8 Teilnehmern gestaltet. Jeder Teilnehmer wird je nach Leistungsniveau und Alter einer entsprechenden Gruppe zugeteilt. Änderungen in den Gruppenzusammensetzungen können jeder Zeit durch die Trainer der Tennisschule vorgenommen werden.

In folgenden Zeiträumen findet jeweils kein Training statt:

  • Gesetzliche Feiertage und Schulferien in Thüringen

Die Sommersaison/ Freiluftsaison beginnt jeweils nach den Osterferien und endet mit dem Beginn der Herbstferien eines Jahres, die Wintersaison/ Hallensaison beginnt jeweils nach den Herbstferien und endet zu Beginn der Osterferien des folgenden Jahres (Grundlage sind die Thüringer Schulferien).

Die Spielzeit einer Unterrichtstunde beträgt 60 Minuten (inkl. Bälle sammeln und Platzpflege). Die Entgelte werden vom Inhaber der Tennisschule festgelegt und sind dem jeweiligen Kursprospekt oder auf der Internetseite zu entnehmen.

Die Tennisschule nutzt primär die Tennisanlage des Erfurt Tennisclub Rot-Weiß e.V. und Tennishallen in Erfurt. Ein Trainingsortwechsel (egal ob Tennishalle oder Außenanlage) ist kein Grund für eine vorzeitige Vertragskündigung.

2.1 Training – Pakete/ Abos

Die Tennisschule bietet Training in Paketen und Abo´s (z.B. Schülertennis, Wintertraining). Die Entrichtung des Trainingsentgelts erfolgt dabei mit einmaliger Rechnungsstellung für die jeweilige Sommer- oder Wintersaison. Entgelte für Training und Hallengebühren sind zu Beginn einer Saison an die Tennisschule zu bezahlen. Das Trainingsentgelt kann nach schriftlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen (Entgelte >1.000,00 €) auch in 2 oder 3 Monatsraten bezahlt werden. Hallengebühren sind von einer Ratenzahlung ausgeschlossen und nicht erstattungsfähig.

Für vom Teilnehmer abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden (z.B. durch Krankheit, Urlaub, private Termine etc.) ist die Tennisschule nicht nachleistungspflichtig.

Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Tennisschule zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Lehrerfortbildung etc.), während der laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als dreimal aus, kann das gezahlte Entgelt erstattet werden. Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig. Die Tennisschule versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgefallene Termine nachzuholen.

Die Tennisschule haftet nicht bei höherer Gewalt (z.B. Hitze, Unwetter, Erdbeben, Epidemien, Pandemien etc.) und ist somit nicht nachleistungspflichtig. Die Tennisschule versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgefallene Termine nachzuholen.

Fällt aufgrund höherer Gewalt das Tennistraining für einen längeren Zeitraum aus, ruht der Vertrag für den Ausfallzeitraum. Soweit möglich, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um den Zeitraum des Unterrichtsausfalls.

2.2 Training – Einzeltraining/ Schnuppertraining

Die Tennisschule bietet Einzel- und Schnuppertrainings an. Die Entrichtung des Entgelts für Training und Hallenmiete erfolgt dabei mit einmaliger Rechnungsstellung nach der erbrachten Leistung.

Einzeltrainings und Schnuppertermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin kostenfrei abgesagt werden. Erfolgt keine fristgerechte Terminverlegung (Absage), fallen Ausfallhonorar und Platzgebühren an.

2.3 Training – Trainingslager/ Camps

Die Tennisschule bietet in den Ferien Trainingslager und Camps an (siehe jeweilige Ausschreibung). Die Anmeldungen per Mail sind verbindlich. Nach Anmeldung wird der Kostenbeitrag fällig und kann nicht zurückerstattet werden. Falls eine Teilnahme nach Anmeldung nicht möglich ist, können die Stunden in einem anderen Camp nachgeholt werden.

  1. Trainingsausschluss

Die Tennisschule behält sich vor, Trainingsteilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen der Trainer wiederholt keine Folge leisten bzw. das Training stören. Dies ist gültig für alle Altersgruppen. Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich verbleibt, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Trainingsausschlusses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Trainingsentgeltes.

  1. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen ihre Kinder pünktlich zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder abzuholen. Die Kinder müssen von Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten darüber informiert werden, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

  1. Kündigung

Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor z.B. Vorsatz.

Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und /oder Sachen. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens. Innerhalb von 7 Tagen, ab Schadenskenntnis, ist der Schadenstag, der Schadenshergang und der voraussichtliche Schaden der Tennisschule durch den Geschädigten schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen.

  1. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Trainerleistung sind der Tennisschule spätestens 7 Tage nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainingsvertrages sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren. Danach werden Ihre Daten gelöscht.

  1. Bild- und Videomaterial

Mit Anerkennung der AGB stimmt der Trainingsteilnehmer zu, dass die Tennisschule Bild- und Videomaterial erstellen und verwenden darf.

  1. Gerichtsstand/ Inkrafttreten/ Änderungsvorbehalt

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Unterrichtsvertrag ist – soweit zulässig – Erfurt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit Wirkung vom 08.06.2020 in Kraft und ersetzen somit alle vorherigen.

Die Tennisschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

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